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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, Ihnen nachfolgend unser Serviceangebot präsentieren zu dürfen.

Dazu zählen unter anderem:
Unsere Dienstleistungen:
- Reise- und Gesundheitsberatung
- Anfertigung von Rezepturen und individuellen Teemischungen
- Anmessen von Kompressionsstrümpfen und Bandagen
- Blut- Schnell- Tests: Blutzucker, Gesamtcholesterin, Harnsäure
- Blutdruckmessung
- Venenfunktionsprüfung
- Entsorgung von Altarzneimitteln
- Kundenzeitschriften
- Kundenkarte mit vielen Vorteilen
- Kosmetik- und Wellnessprodukte, Verkauf und Beratung
- Kosmetikbehandlung, med. Fußpflege, Nagelmodellage durch unsere ausgebildete Kosmetikerin
- Verleih von Milchpumpen, Babywaagen, Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte
- Beratung zu Inkontinenzartikeln
- Diabetikerberatung
- Überprüfung von Haus- und Reiseapotheke
- Überprüfung von Betriebs- und Autoverbandskästen
- Lieferservice für Arzneimittel
- Haus- bzw. Serviceapotheke (je nach Krankenkasse)
- Bargeldlos bezahlen mit der EC-Karte
- Kostenlose Parkplätze im Parkhaus
Als weitere Besonderheit möchten wir Sie auf unseren besonderen Service hinweisen:
"Die Kundenkarte"
Der Besitz dieser Karte bietet Ihnen einige Vorteile, die wir Ihnen untenstehend gern erläutern.
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Was bietet Ihnen Ihre persönliche Kundenkarte?
- Mehr Arzneimittelsicherheit durch persönliche Arznei-Risikoprüfung
Die Einnahme mehrerer Medikamente kann durch Wechselwirkungen zu einer riskanten Wirkungsverstärkung oder -abschwächung führen.
Mit Ihrer persönlichen Kundenkarte ist es uns möglich, die bei uns bezogenen Arzneimittel auf unerwünschte Wechselwirkungen zu überprüfen.
- Ihr Vorteil durch Sammelquittungen
Haben Sie im Laufe des Jahres für Ihre Arznei über einen bestimmten (einkommenabhängigen) Betrag hinaus bezahlt?
Mit einer Jahresquittung haben Sie die Möglichkeit (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen), nachträglich evtl. die Zahlung von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen.
Die Sammelquittung kann auch zur Vorlage beim Finanzamt dienen.
- Mehr Bequemlichkeit bei Zuzahlungsbefreiung
Besitzen Sie einen Befreiungsausweis, brauchen Sie diese Bescheinigung nur einmal vorzulegen.
Danach genügt Ihre persönliche Kundenkarte.
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